HOENICKE INFOPOST 11/24

Neues für die Praxis und aus der Praxis von Ihrem Praxisbetreuer

 

 

FÜR DIE PRAXIS

Hoenicke Online-Schulungen

Wir möchten uns für die vielen Teilnehmer*innen an unserer ersten kostenlosen Online-Schulung bedanken. Die Themen ePA für alle und eArztbrief in medatixx / medatixx psyx wurden sehr interessiert aufgenommen und die Fragerunde zum Abschluss für alle Anliegen zum Praxisalltag genutzt. An der Stelle auch nochmals ein Dank an Herrn Benjamin Hess für die immer wieder gute Unterstützung bei allen Projekten der Hoenicke Systembetreuung GmbH.
Schauen Sie sich hier die Aufzeichnung in unserem YouTube-Kanal an.

Nächster Schulungstermin

26.11.2024 von 17 - 18:30 Uhr

INHALTE

  • Rückblick auf die letzte Schulung
  • Erklärung zur Telematik (Wann brauche ich welche Telematik-Funktion und welche kann ich schon nutzen?)
  • Terminkalender-Erinnerung in medatixx/ medatixx psyx
  • offene Fragerunde

FAQ: PVS erklärt

Diesen Monat erklären wir in unseren FAQ, die medatixx.psyx-Funktion Terminkalendererinnerung.

Viele weitere Erklärungen zu medatixx psyx und Hasomed Elefant finden Sie auf unserer FAQ-Seite.


 

AUS DER PRAXIS

ePA Spickzettel & Praxisaushang

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat einen Praxisaushang vorbereitet, den Sie gern nutzen können. Laden Sie den Praxisaushang gleich runter. Einen guten Überblick zum Thema finden Sie im ePA-Spickzettel der Gematik.

eRechnung wird Pflicht

Viele von Ihnen fragen aktuell nach der Einführung der eRechnung und welche Auswirkungen das für Sie und Ihre Praxis hat. Wir versuchen mal das Wichtigste zusammenzufassen:

In den meisten Praxisverwaltungssystemen wird die eRechnung umgesetzt. Diese ist nicht nur für die Patient*innen wichtig, denn auch Rechnungen an Arbeitsamt, Rentenkasse oder Supervision müssen fortlaufend und später als eRechnung versandt werden.

Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?
Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n. F., gem. Vermittlungsergebnis v. 21.2.2024, zuvor Abs. 39) für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen.

Bei Haufe findet sich ein guter Überblick dazu.

Fonds in/ nach der Psychotherapie

Viele von Ihnen fragen sich was passiert, wenn die ambulante Psychotherapie ausgeschöpft ist und der/die Patientin weiterhin Unterstützung benötigt. Der 
Fonds Sexueller Missbrauch ist nur ein Beispiel für Einrichtungen die auch nach den von Krankenkassen gestützten Therapien noch greifen. Es gibt noch einige andere Institutionen die sich auf Hilfen nach der Psychotherapie eingestellt haben. Da lohnt sich also immer ein Blick auf die Möglichkeiten.

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