Wie Sie alle wissen, steht die Einführung der EPA kurz bevor. In unserer Infopost aus dem Oktober und November hatten wir Ihnen bereits einige Infos zur ePA zur Verfügung gestellt. Die Beiträge finden Sie auf unserer Website. An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass mit der Einführung der ePA die Umsetzung der IT-Sicherheit gemäß §390 SGB V noch wichtiger wird als zuvor. In den Veranstaltungen/ Informationen der Gematik und KBV wird zwar immer wieder betont, dass die Absicherung der Daten bei den Krankenkassen liegt, ABER der Arzt/die Ärztin oder Psychotherapeut*in immer zur Sicherheit der Daten gemäß §390 (ehemals §75b) verpflichtet bleibt. In der Praxis bedeutet dies: Wir schreiben direkt Dokumente von unserem Praxis-Rechner in die ePA. Dort ist die Krankenkasse für die Sicherheit zuständig. Auf unserem Praxis-Rechner gewährleisten wir die Sicherheit der Daten. Das kann die Krankenkasse nämlich nicht aus der Ferne.
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