Liebe Kund*innen und Leser*innen,
wie bereits im letzten Jahr angekündigt, hat die KBV die komplette Sicherheitsrichtlinie für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen umgestellt und angepasst. Diese Sicherheitsrichtlinie (§390 SGB) schützt Sie mit konkreten Umsetzungsvorgaben vor Cyberkriminalität und im Fall eines erfolgreichen Angriffs vor der Anschuldigung, „grob fahrlässig“ gehandelt zu haben.
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